Aus- & Weiterbildung

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Aus- & Weiterbildung von Fahr- & Steuerpersonal in Isselburg

Lohnbetrieb Gottschalk

Der Ruf nach qualifiziertem Arbeitssicherheitsmanagement und der Prävention von Arbeitsunfällen und damit verbunden Leistungsausfällen wird immer vehementer. Ob seitens der Berufsgenossenschaften, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer. Dabei reichen ein Paar Arbeitsschuhe oder eine Warnweste schon lange nicht mehr aus. Nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschrift sind alle Arbeitgeber verpflichtet ihre Mitarbeiter ausreichend und qualifiziert zu schulen. Dies gilt insbesondere für Fahr- Steuer- und Bedienerpersonal, branchenübergreifend.

Nach deutschem Recht ist jeder Unternehmer für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Unter Arbeitsschutz versteht man alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeitsbedingungen menschengerecht zu gestalten.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt seit 1996 die Verantwortung im Arbeitsschutz oder konkreter die Pflichten des Arbeitgebers zur betrieblichen Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz fest. Als wichtige rechtliche Grundlage des Arbeitsschutzes gilt es für alle

  • Beschäftigte,
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • Beamtinnen und Beamte.
Mit unseren Ausbildungen erreichen Sie die „modulare Qualifizierung Maschinen und Gerätetechnik“. Ausgerichtet auf Personen mit und ohne Berufsabschluss die Interesse an maschinentechnischen Tätigkeiten haben oder einen Qualifikationsnachweis für ihre jetzige Stelle benötigen. Der mit erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung erworbene Nachweis ist allgemein anerkannt und bietet Ihnen neben den guten Beschäftigungsmöglichkeiten auch die notwendige Rechtssicherheit, denn nur weil man eine Maschine bedienen kann, heißt es noch nicht, dass man diese Maschine auch bedienen darf. Wer also eine Maschine oder ein Gerät bedienen möchte, benötigt nicht nur Können, Geschick und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, die dazu erforderlich körperliche und geistige Eignung, sondern muss eine theoretische und praktische Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Jede Person, die regelmäßig oder gelegentlich mit einem der unten aufgeführten Maschinen arbeitet, benötigt zwingend einen entsprechenden Nachweis, beispielsweise einen Fahr-oder Bedienerausweis.

Die Ausbildungen erfolgen nach den jeweils aktuellen DGUV-Grundsätzen, DGUV-Vorschriften und DGUV-Regeln. Da wir mit fast allen Berufsgenossenschaften in ständigem Austausch stehen, dürfen wir behaupten, dass wir praxisorientierte Ausbildungen erarbeiten konnten.

Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist für alle Bediener von Maschinen und Geräten verpflichtend und wird dokumentiert. Wir bilden sowohl Firmenkunden, Privatleute und Behörden aus.

  • Flurförderzeuge/Gabelstapler
  • Teleskopmaschinen
  • Ladekrane
  • Erdbaumaschinen
  • Hubarbeitsbühnen
  • Ladungssicherung

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Wir haben Lösungen!

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter beraten Sie professionell, individuell und setzten Ihre Wünsche effektiv um.